Informationen
Verrechnung
Die psychologische Psychotherapie ist eine Leistung der Grundversicherung.
Ich verfüge über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Zürich und des Kantons Zug und eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Psychotherapie muss krankheitsbedingt angeordnet sein durch eine anordnungsberechtigte Ärztin oder einen anordnungsberechtigten Arzt (z.B. Hausärztin/Hausarzt, Psychiaterin/Psychiater). Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenkassenkarte sowie das unterschriebene Anordnungsformular mit.
Download Anordnungsformular
Falls es Ihnen wichtig ist, dass keine Informationen (Diagnose, Verlauf) an Ihre Krankenkasse übermittelt werden und keine ärztliche Anordnung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu finanzieren.
Einzelsitzung (50 Min): CHF 180.-
Erstgespräch (75 Min.): CHF 270.-
Termine/Absagen
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden (Email oder Nachricht auf dem Telefonbeantworter). Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Sitzung in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Die Psychotherapeutin untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was in der Therapie besprochen wird, ist vertraulich. Wo nötig, findet eine Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen (Ärztinnen/Ärzten, Ämtern, Institutionen) zu Gunsten der/des Klientin/Klienten statt. In diesem Fall, wird das Vorgehen gemeinsam besprochen und die/der Klientin/Klient unterschreibt eine Schweigepflichtentbindung.